Pressemeldungen Archiv 2022
Freischneiden der Straßenbeleuchtung
20.10.2022
Der regelmäßige Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern an Grundstücksgrenzen zu öffentlichen Verkehrsflächen ist Pflicht eines jeden Grundstückseigentümers. Hierzu zählt unter anderem auch das Freischneiden von Straßenlaternen. Gerade mit Beginn der dunklen Jahreszeit ist es aktuell im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherung zwingend notwendig, im Bereich der Straßenbeleuchtung Bewuchs auf privaten Grundstücken zurückzuschneiden.
Die Stadt Feuchtwangen möchte daher alle Grundstückseigentümer bitten, ihre Bäume, Hecken und Sträucher entlang öffentlichen Verkehrsflächen soweit zurückzuschneiden, dass sämtliche Beleuchtungen nicht verdeckt sind und ihren Zweck entsprechend uneingeschränkt erfüllen können.
Im Interesse der allgemeinen Sicherheit aller Fußgänger und motorisierten Verkehrsteilnehmer bedankt sich die Stadt Feuchtwangen bei allen Bürgerinnen und Bürgern für das Verständnis und die Einhaltung der aufgeführten Hinweise.