Stadt Feuchtwangen

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Pressemeldungen Archiv 2022

Neuer Radfahrschutzstreifen in Ansbacher Straße

13.07.2022


Auf Höhe des ehemaligen Schwesternwohnheims startet der neue Radfahrschutzstreifen in der Ansbacher Straße. Mit einer durchbrochenen, gestrichelten Linie und hellroten Markierungen soll der Schutzstreifen dem Radverkehr mehr Aufmerksamkeit und mehr Sicherheit gewähren.
Auf Höhe des ehemaligen Schwesternwohnheims startet der neue Radfahrschutzstreifen in der Ansbacher Straße. Mit einer durchbrochenen, gestrichelten Linie und hellroten Markierungen soll der Schutzstreifen dem Radverkehr mehr Aufmerksamkeit und mehr Sicherheit gewähren.

Seit Ende Juni gibt es in der Ansbacher Straße einseitig einen sogenannten Radfahrschutzstreifen. Im Bereich ab Höhe des ehemaligen Schwesternwohnheims bergauf bis zur Kreuzgang der Feuchtwanger Osttangente soll der neue Schutzstreifen auf einer Gesamtlänge von rund 550 Metern dem Radverkehr durch entsprechende Markierungen mehr Aufmerksamkeit und damit mehr Sicherheit gewähren. Realisiert wurde die Maßnahme als Teil des Radverkehrskonzeptes der Stadt Feuchtwangen.


Mit einer durchbrochenen, gestrichelten Linie handelt es sich bei dem neuen Radfahrschutzstreifen in der Ansbacher Straße ausdrücklich nicht um einen Radweg oder Radfahrstreifen, wie Thomas Schmidt, BürgerAmts-Leiter und Ansprechpartner für verkehrsrechtliche Fragen in Feuchtwangen, betonte. Dementsprechend gilt auf dem Schutzstreifen für alle Radfahrer wie bisher das Rechtsfahrgebot. „Der Schutzstreifen ist also nur in eine Richtung, nämlich bergauf vom ehemaligen Schwesternwohnheim zur Kreuzung Osttangente, nutzbar“, erläuterte Schmidt. Angebracht ist die neue Markierung lediglich einseitig, da zum einen bergabwärts nicht genügend Platz für einen zweiten Schutzstreifen vorhanden sei, zum anderen aufgrund der bereits vorhandenen Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h ein weiterer Streifen nicht erforderlich sei. Um mögliche Unklarheiten hinsichtlich der geltenden Regeln vollständig zu beseitigen, sei Schmidt zufolge mit weiteren Bodenmarkierungen wie dem Radfahrsymbol und Richtungspfeilen nachgebessert worden.


Zu beachten ist darüber hinaus, dass der Radfahrschutzstreifen auch weiterhin Teil der Fahrbahn ist und daher bei Bedarf wie beispielsweise Begegnungsverkehr unter Vorsicht von Fahrzeugführern überfahren werden darf. Eine durchgängige Nutzung des Schutzstreifens als Fahrstreifen ist für Autos ebenso wie für Motorräder nicht zulässig. Bei Überholvorgängen des Radverkehrs muss nach wie vor ein Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten werden. Das Parken auf sowie neben dem Schutzstreifen ist nicht erlaubt.

Die zusätzlich angebrachten Markierungen wie das Radfahrsymbol mit Richtungspfeil verdeutlichen die geltenden Regeln für den Radfahrschutzstreifen gut sichtbar auf der Fahrbahn.
Die zusätzlich angebrachten Markierungen wie das Radfahrsymbol mit Richtungspfeil verdeutlichen die geltenden Regeln für den Radfahrschutzstreifen gut sichtbar auf der Fahrbahn.