Pressemeldungen Archiv 2022
Reisepass und Personalausweis rechtzeitig beantragen
03.06.2022
Bald beginnt die Urlaubszeit. Damit einer entspannten Reise nichts im Wege steht, sollte man rechtzeitig seinen neuen Personalausweis oder Reisepass im BürgerAmt beantragen. Denn um in ein anderes Land einreisen zu können, müssen die Ausweispapiere gültig sein. Zudem verlangen viele Länder eine Mindestgültigkeit des Reisedokuments. Das Reisebüro oder das Auswärtige Amt, online unter www.auswaertiges-amt.de, informieren darüber, welche Reisepapiere (Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass) im jeweiligen Reiseziel notwendig sind.
Wer pünktlich zum Antritt seiner Reise noch einen neuen Reisepass oder Personalausweis benötigt, sollte jedoch unbedingt die entsprechenden Vorlaufzeiten beachten. Im Moment beträgt die Bearbeitungs- und Lieferzeit der Bundesdruckerei für Personalausweise rund drei Wochen und für Reisepässe etwa vier bis fünf Wochen; eine Verlängerung dieser Ausweispapiere ist nicht möglich. Der Kinderreisepass wird direkt im BürgerAmt ausgestellt und ausgehändigt.
Was ist bei der Beantragung der Ausweispapiere zu beachten?
Personalausweis
- Persönliches Erscheinen der antragstellenden Person
- Bei Kindern bis zum 16. Lebensjahr ist die Unterschrift der Sorgeberechtigten erforderlich
- Aktuelles biometrisches Lichtbild (45 x 35 mm) ohne Rand
- Geburts- oder Heiratsurkunde
- Abgabe der Fingerabdrücke (für Kinder bis zum 6. Lebensjahr nicht erforderlich)
- Die Gebühr von 22,80 Euro für antragstellende Personen bis zum 24. Lebensjahr (6 Jahre gültig) bzw. von 37,00 Euro ab dem 24. Lebensjahr (10 Jahre gültig) ist bei Antragstellung zu bezahlen
Reisepass
- Persönliches Erscheinen der antragstellenden Person
- Bei Kindern bis zum 18. Lebensjahr ist die Unterschrift beider Erziehungsberechtigen erforderlich
- Aktuelles biometrisches Lichtbild (45 x 35 mm) ohne Rand
- Geburts- oder Heiratsurkunde
- Abgabe der Fingerabdrücke (für Kinder bis zum 6. Lebensjahr nicht erforderlich)
- Die Gebühr von 37,50 Euro für antragstellende Personen bis zum 24. Lebensjahr (6 Jahre gültig) bzw. von 60,00 Euro ab dem 24. Lebensjahr (10 Jahre gültig) ist bei Antragstellung zu bezahlen
Kinderreisepass
- Ausstellung bis zum 12. Lebensjahr
- Gültig für ein Jahr
- Eine Verlängerung des Kinderreisepasses ist nur vor Ablauf der Gültigkeit möglich
- Persönliches Erscheinen der antragstellenden Person sowie die Unterschrift beider Sorgeberechtigten
- Aktuelles biometrisches Lichtbild (45 x 35 mm) ohne Rand
- Geburtsurkunde
- Vorhandener Kinderreisepass
- Die Gebühr von 13,00 Euro für die Ausstellung bzw. von 6,00 Euro für die Verlängerung ist bei Antragstellung zu bezahlen
Das Feuchtwanger BürgerAmt ist am Dienstag und am Donnerstag jeweils von 8 bis 12 Uhr für alle Bürgerinnen und Bürger terminfrei geöffnet. An allen weiteren Tagen ist ein Besuch nur nach vorheriger individueller Terminvereinbarung möglich. Entsprechende Termine zu einem bestimmten Tag und einer festen Uhrzeit müssen im Vorfeld telefonisch, per Mail oder über die Online-Plattform gebucht werden. Eine Terminreservierung über die Online-Buchungsplattform erfolgt schnell und unkompliziert direkt unter www.terminland.de/buergeramt-feu/
Erreichbar ist das Feuchtwanger BürgerAmt telefonisch von 8–12 Uhr unter der Nummer 09852/904-0 sowie per Mail an buergeramt(@)feuchtwangen.de