Stadt Feuchtwangen

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Pressemeldungen Archiv 2022

Osterfeuer in Feuchtwangen anmelden

28.03.2022


Zwei Jahre in Folge mussten Osterfeuer wegen der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Schutzverordnungen ausfallen. In diesem Jahr sollen in Feuchtwangen nach aktuellem Stand die Brauchtumsfeuer am Oster-Wochenende wieder brennen. Anmeldungen für das Entzünden eines Osterfeuers müssen dabei bis spätestens eine Woche vor der Durchführung bei der Feuchtwanger Stadtverwaltung eingehen. Die erforderliche Beantragung ist schon jetzt schnell und bequem von zu Hause aus möglich.


Über das entsprechende Online-Formular der Stadt Feuchtwangen können alle Bürgerinnen und Bürger am eigenen Computer oder Handy mit wenigen Klicks die Genehmigung für ein Brauchtumsfeuer beantragen. Ein Gang zum Rathaus ist so nicht mehr notwendig. „Damit sparen sich die Leute natürlich deutlich an ihrer eigenen Zeit“, erklärte BürgerAmts-Leiter Thomas Schmidt. „Ohne vorherige Terminbuchung, den Weg zum Rathaus und den Wartezeiten vor Ort können Anträge bei uns dank des Online-Verfahrens stressfrei und völlig flexibel gestellt werden.“


Erhältlich ist der digitale Antrag zur Anmeldung eines Brauchtumsfeuers im eigens eingerichteten Formularcenter der Stadt Feuchtwangen, jederzeit und überall online abrufbar über die städtische Internetseite unter www.feuchtwangen.de und dem Stichwort „Online Formulare“ sowie im Bürgerserviceportal der Stadt (www.buergerserviceportal.de/bayern/feuchtwangen) unter „weitere Dienste“.


Wer sich bereits über die BayernID registriert hat, kann sich bei den digitalen Anträgen mit seinem Bürgerkonto anmelden und die Online-Formulare der Stadt Feuchtwangen direkt mit seinen hinterlegten Daten befüllen. Dazu bekommen die Bürgerinnen und Bürger detaillierte Fortschrittsmeldungen sowie den elektronischen Bescheid automatisch in ihr BayernID Postfach zugestellt. Eine persönliche BayernID sei bei der digitalen Genehmigung eines Brauchtumsfeuers jedoch nicht zwingend notwendig, wie der Feuchtwanger BürgerAmts-Leiter betonte. „Auch ohne persönliches Bürgerkonto kann bei uns ein Osterfeuer über das Online-Formular digital angemeldet werden“, erläuterte Schmidt. „Hier muss der Antragsteller dann die erforderlichen Daten manuell eingeben.“


Das Online-Formular führt die Bürgerinnen und Bürger mit detaillierten Erklärungen Schritt für Schritt durch die digitale Anfrage. Zudem erhalten die Antragsteller im Online-Formular weitere Hinweise zum Entzünden eines öffentlichen Feuers und den betreffenden kommunalen Regeln und Pflichten.


Bereits mehr als 50 Online-Dienste digital abrufbar


Das Online-Formular „Brauchtumsfeuer“ ist nur eines von mehr als 50 kommunalen und zentralen Online-Diensten im Bürgerservice-Portal der Stadt Feuchtwangen. „Mit der stetigen Erweiterung unserer digitalen Serviceangebote wollen wir die Antragstellung und Arbeit unserer Feuchtwanger Verwaltung für alle Betroffenen maßgeblich erleichtern und damit sukzessive die zukunftsweisende Digitalisierung der Verwaltungsaufgaben voranbringen“, äußerte Thomas Schmidt.
 
Über den Link https://feuchtwangen.komxformularcenter.de/brauchtumsfeuer/ geht es direkt zum Online-Formular für die Anmeldung eines Osterfeuers in Feuchtwangen.