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Ausnahmegenehmigung für Sanierung des alten Rathauses
06.02.2024
Im Zuge der laufenden Generalsanierung des „Alten Rathaus“ am Marktplatz 1 in Feuchtwangen muss das Storchennest auf dem Dach vorübergehend abgebaut werden. Die Entfernung des Horstes erfolgt dabei in strikter Absprache mit der Regierung von Mittelfranken. Als höhere Naturschutzbehörde hat die Regierung die Sachlage unter Berücksichtigung der einschlägigen Natur- und Artenschutzrechte weitreichend untersucht, die jeweiligen Interessen abgewogen sowie alternative Vorgehensweisen geprüft. Angesichts zwingender Gründe des überwiegend öffentlichen Interesses einschließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art erteilte die Regierung von Mittelfranken der Stadt Feuchtwangen eine Ausnahmegenehmigung zur vorübergehenden Entfernung des Storchenhorstes.
Das Gebäude des „Alten Rathaus“ am Marktplatz 1 steht unter Denkmalschutz, weshalb an dessen Erhalt ein öffentliches Interesse bestehe. Anlässlich dessen Sanierung müssen unter anderem das Dachtragwerk inklusive Dacheindeckung erneuert werden. Dazu ist auch ein provisorisches Schutz- und Arbeitsdach notwendig. Diese Baumaßnahmen berühren lage- und höhenmäßig unmittelbar das Storchennest. Gleichzeitig ist eine Umsetzung dieser Arbeiten ausschließlich außerhalb der Vogelbrutzeit nicht möglich und eine vorübergehende Entfernung des Horstes daher unumgänglich, wie es im offiziellen Regierungsbescheid heißt. Nach Einschätzung der höheren Naturschutzbehörde überwiegen in diesem Fall die zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses die zu erwartenden Beeinträchtigungen für die artenschutzrechtlichen Schutzgüter.
Da es sich bei dem vorhandenen Storchenhorst um ein Naturnest ohne künstliche Nisthilfe handelt, ist ein zerstörungsfreies Versetzen nicht möglich. Auch die Prüfung eines Ersatzstandortes im näheren Bereich städtischer Liegenschaften führte aufgrund fehlender Zugänglichkeit, Verkehrssicherheit und Spielbetriebsstörungen der Kreuzgangspiele bedauerlicherweise zu keinen umsetzbaren Ergebnissen. „Zumutbare Alternativen sind nicht vorhanden. Aufgrund der Größe des Nestes ist ein Versatz nicht möglich. Zudem steht der Stadt Feuchtwangen kurzfristig kein Ausweichstandort für die Montage einer Nisthilfe zur Verfügung“, so Gründe der Regierung von Mittelfranken für die Ausnahmegenehmigung.
In Übereinstimmung mit den Nist- und Brutzeiten von Störchen muss das Nest bis spätestens Ende Februar abgebaut werden. Nach aktueller Planung sollen die Arbeiten im Dachbereich am Marktplatz 1 im Laufe des Jahres 2024 abgeschlossen werden. Anschließend soll das neue Storchennest mit Hilfe eines Nestkorbes wieder auf dem Kamin des Alten Rathauses installiert werden, sodass die Weißstörche bereits im kommenden Jahr den ursprünglichen Neststandort am Marktplatz 1 wieder uneingeschränkt nutzen können.