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Grundsteuerreform in Feuchtwangen: Warum sie nicht für alle nur günstiger sein kann - und weshalb sie dennoch für das Gemeinwohl unverzichtbar ist

15.01.2025


Grundsteuerreform in Feuchtwangen: Warum sie nicht für alle nur günstiger sein kann - und weshalb sie dennoch für das Gemeinwohl unverzichtbar ist.
Grundsteuerreform in Feuchtwangen: Warum sie nicht für alle nur günstiger sein kann - und weshalb sie dennoch für das Gemeinwohl unverzichtbar ist.

Eine Grundsteuer, die für viele Bürgerinnen und Bürger günstiger und für niemanden teurer wird, mag wünschenswert klingen – ist jedoch nicht realisierbar. Denn sobald die Kommune den Hebesatz so stark absenken würde, dass nahezu alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler entlastet würden, fehlten der Stadt die nötigen Einnahmen für ihre Kernaufgaben. Zugleich legt nicht die Kommune, sondern das Bundesgesetz die Grundlagen fest, nach denen sich die individuelle Steuerlast berechnet. Deshalb gestaltet die Stadt Feuchtwangen, die Reform so „aufkommensneutral“ wie möglich. Das heißt, in der Gesamtheit soll die Grundsteuer nach Möglichkeit nicht zu deutlichen Mehreinnahmen, aber auch nicht zu drastischen Ausfällen führen.


Wie es zur Reform kam
Auslöser für die Neugestaltung war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Es erklärte das alte Bewertungsverfahren für verfassungswidrig, da die Berechnungsgrundlagen teilweise über 50 Jahre alt waren und zu massiven Ungleichheiten führten. Um ein gerechteres und transparenteres System zu schaffen, wurde deshalb bundesweit ein neues Bewertungsverfahren eingeführt. „Das Bundesverfassungsgericht hat uns als Kommune keine Wahl gelassen. Wir müssen die Reform umsetzen und haben keinen Spielraum bei der eigentlichen Bewertung der Grundstücke“, betont Bürgermeister Patrick Ruh. „Entscheidend ist, dass wir dabei eine gerechte Verteilung der Steuerlast anstreben und kommunale Einnahmen langfristig sichern, um die Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.“


Warum die Grundsteuer für das Gemeinwohl unverzichtbar ist
Die Grundsteuer zählt zu den wichtigsten Finanzierungssäulen von Städten und Gemeinden. Auch in Feuchtwangen dient sie dazu, zentrale Aufgaben zu stemmen, die dem Gemeinwohl zugutekommen – von Kindergärten und Schulen über Straßen und kulturelle Einrichtungen bis hin zum Ausbau der Infrastruktur. „Mit dem Geld aus der Grundsteuer stellen wir sicher, dass Feuchtwangen lebens- und liebenswert bleibt“, führt Bürgermeister Ruh aus. „Ohne diese Einnahmen könnten wir wichtige kommunale Leistungen nicht in dem Umfang anbieten, den unsere Bürgerinnen und Bürger zurecht erwarten.“


Klare Rahmenbedingungen – begrenzter Handlungsspielraum
Zwar legt Feuchtwangen durch den Hebesatz fest, wie hoch die Grundsteuer letztlich ausfällt. Die Bewertung selbst – also die Faktoren, die zu den neuen Grundsteuerwerten führen – ist jedoch gesetzlich geregelt und kann von der Stadt nicht beeinflusst werden. „Wir bekommen oft den Vorwurf zu hören, wir hätten die Bemessungsgrundlagen erhöht“, erklärt Bürgermeister Ruh. „Aber das stimmt nicht. Diese Grundlagen sind Teil des Grundsteuerrechts und werden in Bayern z.B. bei Wohngrundstücken nach den Faktoren Grundstücksgröße und Wohnfläche berechnet. Unser einziger Hebel ist der Hebesatz.“ Ein Aspekt, der dabei immer wieder Fragen aufwirft, betrifft die Angaben, die jeder Grundstückseigentümer im Rahmen der Grundsteuerreform selbst einreichen musste. Da das neue Bewertungsverfahren recht komplex ist, konnten schnell Fehler entstehen – beispielsweise, weil bestimmte Informationen übersehen oder falsch eingetragen werden. Das Finanzamt übernimmt diese Daten im Regelfall genauso, wie sie eingereicht werden. Ein Irrtum in den von vor über einem Jahr von den Besitzern gemachten Angaben kann somit unmittelbar zu einem fehlerhaften Steuerbescheid führen. Um solche Fehler zu korrigieren, besteht selbstverständlich die Möglichkeit, in begründeten Fällen gegen den Bescheid Einspruch beim Finanzamt einzulegen.


Warum nicht alle profitieren können, ohne den städtischen Haushalt zu gefährden
Feuchtwangen hat den Hebesatz gegenüber der bisherigen Regelung bereits von 360?% auf 320?% gesenkt, um Belastungen möglichst auszugleichen. Doch ein umfassendes „Runterdrehen“ bis zum Punkt, an dem die Reform für die Allermeisten nur noch Vorteile brächte, ist nicht machbar, ohne der Stadt massive Einnahmeausfälle zu bescheren. „Wir sprechen hier über Millionenbeträge“, so Bürgermeister Ruh. „Ohne diese Mittel könnten wir unsere Aufgaben nicht mehr erfüllen.“ Auf diese Weise wird auch deutlich, warum es keine Grundsteuer geben kann, die für viele günstiger und für niemanden teurer ist, ohne das Gemeinwohl zu gefährden.


Gemeinsam in die Zukunft
Trotz aller Herausforderungen ist die Reform sinnvoll: Sie beseitigt veraltete Strukturen und schafft ein gerechteres Fundament für die kommunale Finanzierung. Die neue Grundsteuer ist eine wichtige Säule für ein starkes Gemeinwesen – gerade in Feuchtwangen, wo Daseinsvorsorge, Bildung und Infrastruktur im Fokus stehen. „Wer Grund und Boden besitzt, muss schon nach dem Grundgesetz zum Wohle der Allgemeinheit beitragen“, sagt Bürgermeister Ruh. „Und genau darum geht es: Eigentum verpflichtet. Mit der Grundsteuer leisten alle Besitzer einen Beitrag dazu, unsere Stadt fit für die Zukunft zu halten.“